Wer kann Vereinsmitglied werden?
Grundsätzlich kann jeder erwachsene Mensch Vereinsfördermitglied werden. Noch nicht Volljährige können über ihre Eltern eine Mitgliedschaft erhalten, welche bis zur Volljährigkeit kostenfrei ist. Die Daten eines nichtvolljährigen Kindes sind ggf. bei Abgabe des Antragsformulars separat anzugeben. Vorteilhaft ist es, wenn ein aktives Vereinsmitglied als Referenz genannt werden kann. Über die Annahme des Antrags entscheidet das Präsidium des Vereins.
Wie kann ich Vereinsmitglied werden?
Durch Übermittelung des ausgefüllten und unterschriebenen Fördermitgliedsantrags entweder per Post an die Vereinsadresse (siehe https://kaiserwinkl.net/impressum/) oder eingescannt an office@kaiserwinkl.net kannst Du die Vereinsmitgliedschaft beantragen. Die Mitgliedschaft wird mit Datum der Annahme des Antrags durch das Vereinspräsidium gültig. Der Mitgliedsbeitrag ist sodann binnen 1 Woche zu überweisen/bezahlen.
Wie kann ich das Fördermitgliedsantragsformular erhalten?
Das Fördermitgliedsantragsformular kannst Du nach dem Durchführen der Registrierung auf der Vereinshomepage https://kaiserwinkl.net/register / im Mitgliederbereich unter Formulare herunterladen, oder Du nimmst an einer Vereinspräsentationsveranstaltung teil und es ist dort in Papierform aufgelegt, oder Du lässt es Dir von einem Vereinsmitglied übermitteln, oder Du kontaktierst den Verein über das Vereinskontaktformular https://kaiserwinkl.net/kontakt/.
Wie lange kann ich Vereinsmitglied werden?
Nach Abgabe des Fördermitgliedsantrags wird durch die Gegenzeichnung durch das Präsidium mit diesem Datum die Vereinsmitgliedschaft aktiv. Diese kann für die Dauer von 1 Jahr und auf Anfrage bis max. 3 Jahre angesucht werden. Die Mitgliedschaft wird danach automatisch um den Zeitraum bis max. 3 Jahre verlängert, sofern das Vereinsmitglied dafür zeitgereicht (letzter Tag der bezahlten Mitgliedschaft) den Fördermitgliedschaftsbeitrag bezahlt.
Wie hoch sind die Mitgliedschaftskosten und wie bezahle ich den Vereinsfördermitgliedsbeitrag?
Der Vereinsfördermitgliedsbeitrag beträgt 7€ pro Monat und ist für 1 Jahr bis max. 3 Jahre im Voraus zu bezahlen. Der Beitrag kann bei Abgabe des Fördermitgliedsantrags in bar beim Vereinskassier bezahlt werden, oder bevorzugt via Banküberweisung. Die Kontoverbindungsdaten sind auf der Startseite der Vereinshomepage (www.kaiserwinkl.net) hinterlegt.
Welche Pflichten habe ich als Vereinsmitglied?
Das Vereinsfördermitglied verpflichtet sich, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, was gegen den Zweck des Vereins gerichtet ist oder dem Verein Schaden zufügen könnte. Die Vereinsstatuten und die Beschlüsse sind auf der Mitgliederseite der Homepage zur Einsicht hinterlegt und es ist die Aufgabe des Mitglieds, sich über diese informiert zu halten.
Wie kann ich den Vereinsnewsletter erhalten?
Der Vereinsnewsletter steht nur den Vereinsmitgliedern zur Verfügung und ist kostenfrei. Nach erfolgter Registrierung als Vereinsfördermitglied kannst Du im Mitgliederbereich durch drücken des Knopfs „Newsletter“ das Abonnement durchführen. Der Vereinsnewsletter wird ausschließlich elektronisch per Email übermittelt.
Wie kann ich den Vereinsmitgliedsnachweis erhalten?
Der Vereinsmitgliedsausweis wird im Scheckkartenformat erstellt und wird nur an volljährige Vereinsmitglieder ausgegeben. Ein Muster des Vereinsmitgliedsausweises ist auf der Vereinshomepage hinterlegt https://kaiserwinkl.net/ausweis/. Nachdem Du Vereinsmitglied geworden bist, ist ein Bild von Dir im Reisepassformat erforderlich, welches Du elektronisch an office@kaiserwinkl.net im Format JPG mit adäquater Auflösung übermittelst. Die Kosten für die Ausstellung des Vereinsmitgliedschaftsnachweises betragen €6,- und mit Verlängerung der Vereinsmitgliedschaft ist erneut eine Ausstellung erforderlich.
Wie kann ich andere zum Verein einladen?
Wir freuen uns darüber, wenn Du für unseren Verein potentielle Interessenten wirbst. Diese können sich über die Webseite informieren, fallweise finden auch Vereinspräsentationen statt. Das Vereinsmitglied kann auf der Webseite das Antragsformular für die Fördermitgliedschaft herunterladen und ausgedruckt an den Interessenten weitergeben.
Wie kann ich mich einbringen?
Jedes Vereinsmitglied ist herzlich willkommen, aktiv in das Vereinsleben einzutreten. Sinnvollerweise werden im Verein Aufgaben übernommen, für welche die Gaben vorhanden sind. Die Einbringung basiert auf ehrenamtliche Weise und wird i.d.R. nicht entgolten.
Was kann zu einem Ausschluss aus dem Verein führen?
Wird durch ein Vereinsmitglied gegen die Vereinsinteressen verstoßen, die Statuten verletzt oder dem Verein in anderer Weise Schaden zugefügt, so kann das vereinsinterne Schiedsgremium eine Schlichtung herbeiführen, oder eine Verwarnung hin bis zum Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein aussprechen, wobei ein allfälliger Ausschluss nicht anfechtbar ist.